Bestimmungsgemäße Verwendung

Selbst öffnende/schließende Verschlussklappen zur Entlüftung explosionsgefährdeter Bereiche der Zone 1, 2 und 21, 22 ‒ diese dienen auch als Wetterschutz und Kaltluftsperre. Mit beiliegendem verzinktem Schutzgitter.

Ab Baugröße 65 mit Mittelsteg zur Erhöhung der Klappenstabilität.

Zulässig ist der Einsatz nur bei einer: